Partner-AGB

Urban Food Flat Partnerbedingungen der UFF-Germany GmbH

Stand: Juni 2026

Diese Partner-AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der UFF-Germany GmbH, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin („UFF“) und den angeschlossenen Gastronomiepartnern („Partner“). Sie ergänzen den jeweils abgeschlossenen Partnervertrag. Im Falle von Widersprüchen geht der individuell abgeschlossene Partnervertrag vor. Für Verbraucher-Mitgliedschaften gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Definitionen

Urban Food Flat: Das von UFF betriebene digitale Food-Mitgliedschaftsprogramm.

Mitglied: Natürliche Person mit gültiger Urban Food Flat Mitgliedschaft.

Partner: Restaurant, Café, Bäckerei, Imbiss, Foodtruck, Cateringunternehmen oder sonstiger Gastronomiebetrieb.

Check-In: Elektronische Validierung eines Leistungsbezugs über die Urban Food Flat App oder ein von UFF bereitgestelltes System.

Leistung: Die durch den Partner angebotenen Speisen oder Produkte.

§ 2 Aufnahme in das Netzwerk

(1) UFF entscheidet nach eigenem Ermessen über die Aufnahme eines Partners.

(2) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

(3) UFF ist berechtigt, Nachweise über Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag, Hygienenachweise, Versicherungen und sonstige erforderliche Unterlagen anzufordern.

(4) Der Partner garantiert die Richtigkeit sämtlicher Angaben.

§ 3 Pflichten des Partners

Der Partner verpflichtet sich:

  • alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten;
  • ausschließlich verkehrsfähige Lebensmittel anzubieten;
  • die vereinbarten Produkte in der angegebenen Qualität bereitzuhalten;
  • UFF-Mitglieder nicht schlechter als reguläre Kunden zu behandeln;
  • Mitarbeiter entsprechend zu schulen;
  • Änderungen seiner Stammdaten unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Angebotsanforderungen

(1) Die vom Partner eingestellten Angebote müssen den im Partnervertrag vereinbarten Mindestwerten entsprechen.

(2) Der Partner darf keine qualitativ minderwertigen Produkte für UFF-Mitglieder ausgeben.

(3) Die Produktbeschreibung muss wahrheitsgemäß und vollständig sein.

(4) Allergene und Zusatzstoffe sind entsprechend der gesetzlichen Vorschriften auszuweisen.

§ 5 Verfügbarkeit

(1) Die angebotenen Leistungen müssen grundsätzlich während der angegebenen Öffnungszeiten verfügbar sein.

(2) Vorübergehende Nichtverfügbarkeiten sind unverzüglich über das Partnerportal oder schriftlich mitzuteilen.

(3) Wiederholte Nichtverfügbarkeit kann zur Aussetzung des Partnerprofils führen.

§ 6 Check-In-System

(1) Jede Leistung muss vor Ausgabe der Ware validiert werden.

(2) Die Validierung erfolgt ausschließlich über die von UFF bereitgestellten Systeme.

(3) Nachträgliche Check-Ins sind ausgeschlossen.

(4) Der Partner hat die Identität des Mitglieds bei begründetem Verdacht zu überprüfen.

§ 7 Vergütung

(1) Vergütet werden ausschließlich erfolgreich validierte Check-Ins.

(2) Die jeweils gültigen Vergütungssätze ergeben sich aus dem Partnervertrag.

(3) UFF ist berechtigt, offensichtlich fehlerhafte oder missbräuchliche Check-Ins zurückzuweisen.

(4) Beanstandungen von Abrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang geltend zu machen.

§ 8 Fair-Use und Missbrauchsschutz

(1) UFF ist berechtigt, ungewöhnliche Nutzungsmuster zu überprüfen.

(2) Verdachtsfälle können zur vorübergehenden Zurückhaltung von Auszahlungen führen.

(3) Der Partner ist verpflichtet, an der Aufklärung mitzuwirken.

(4) UFF kann missbräuchliche Buchungen stornieren oder rückabwickeln.

§ 9 Qualitätskontrollen

UFF ist berechtigt:

  • Mystery Shopper einzusetzen;
  • Testbestellungen durchzuführen;
  • Bewertungen auszuwerten;
  • Qualitätsnachweise anzufordern;
  • Hygienenachweise zu prüfen.

§ 10 Bewertungen

(1) Mitglieder dürfen Partner bewerten.

(2) UFF kann Bewertungen veröffentlichen.

(3) Manipulierte Bewertungen sind untersagt.

(4) UFF ist berechtigt, Bewertungen zu entfernen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

§ 11 Exklusivität

(1) Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Partner, keine Kooperation mit unmittelbar vergleichbaren abonnementbasierten Food-Flatrate-Systemen einzugehen.

Als vergleichbar gelten insbesondere:

  • Food-Mitgliedschaftssysteme;
  • Food-Flatrates;
  • Check-In-Food-Netzwerke;
  • abonnementbasierte Restaurantnetzwerke.

(3) Ausgenommen sind Liefer- und Reservierungsplattformen.

§ 12 Umgehungsverbot

(1) Der Partner darf keine Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, Mitglieder außerhalb des Urban Food Flat Systems zu akquirieren.

(2) Rabattangebote, Sonderaktionen oder Mitgliedschaften, die ausschließlich UFF-Mitgliedern zur Umgehung des Systems angeboten werden, sind unzulässig.

§ 13 Datenschutz

(1) Beide Parteien handeln datenschutzrechtlich als eigenständige Verantwortliche.

(2) Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt werden.

(3) Eine Weitergabe an Dritte ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang gestattet.

(4) Der Partner hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz vorzuhalten. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

Dies umfasst insbesondere:

  • Vergütungsmodelle
  • Geschäftsprozesse
  • Mitgliederdaten
  • Softwarelösungen
  • Marketingstrategien
  • Betriebskennzahlen

(3) Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.

§ 15 Markenrechte

(1) Urban Food Flat sowie sämtliche Logos, Marken und Kennzeichen sind Eigentum von UFF.

(2) Der Partner erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Zusammenarbeit.

(3) Änderungen an Markenmaterialien sind unzulässig.

§ 16 Versicherungspflicht

Der Partner verpflichtet sich zum Vorhalten einer angemessenen Betriebshaftpflicht- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000 EUR je Schadensereignis.

§ 17 Haftungsfreistellung

Der Partner stellt UFF von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die entstehen durch:

  • Hygieneverstöße;
  • Lebensmittelvergiftungen;
  • Verletzung gesetzlicher Vorschriften;
  • Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten;
  • Verletzung von Schutzrechten Dritter.

§ 18 Haftung

(1) UFF haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet UFF nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 19 Vertragsstrafen

UFF kann eine Vertragsstrafe bis zu 10.000 EUR pro Verstoß verlangen bei:

  • manipulierten Check-Ins;
  • Mehrfachbuchungen;
  • vorsätzlichen Falschangaben;
  • Missbrauch von Mitgliederdaten;
  • Verstoß gegen Exklusivitätsregelungen;
  • Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 20 Sperrung und Deaktivierung

UFF ist berechtigt, Partnerprofile vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren bei:

  • Qualitätsmängeln;
  • Betrugsverdacht;
  • Hygieneverstößen;
  • Datenschutzverletzungen;
  • Reputationsschäden;
  • Vertragsverletzungen.

§ 21 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Ereignisse höherer Gewalt.

§ 22 Änderungen der Partner-AGB

UFF ist berechtigt, diese Partner-AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.

§ 23 Rechtsnachfolge

UFF ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen.

§ 24 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin.

§ 25 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Partner-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anbieter

UFF-Germany GmbH
Kurfürstendamm 195
10707 Berlin
E-Mail: legal@uffgermany.de
Website: https://www.uffgermany.de